CTH Gruppe
Newsletter - 06/2016

Bieten Sie Ihren Kunden ein öffentliches WLAN!


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundestag hat letzten Donnerstag eine Änderung des Telemediengesetzes bezüglich des Betreibens öffentlicher WLANs verabschiedet.

Damit soll das Abmahnrisiko verringert werden, welchem Betreiber von öffentlichen WLANs in Deutschland ausgesetzt sind.

Mehr erfahren Sie unter:
http://www.heise.de/newsticker...Telemediengesetzes-3225880.html

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch und persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Ihre CTH Gruppe

 

 







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